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Bildung mit Weitblick © Smileus - Fotolia.com
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58 Kurse verfügbar
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Routengenehmigung für landwirtschaftliche Fahrzeuge in Wien

Information zur gesetzlichen Verpflichtung

Ich fahre beispielsweise mit einem Mähdrescher oder einen überbreiten Traktor:

  • Brauche ich überhaupt eine Routengenehmigung?
  • Wie lange gilt diese?
  • Wo stelle ich den Antrag?
  • Wie hat der Antrag auszusehen?

Die Fachexperten der MA 29 beantworten Fragen aus der Praxis, bieten rechtliche Hintergründe und schulen zur richtigen Antragstellung

Unfälle mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Sondertransporten ohne die erforderliche Routengenehmigung können zu Haftungsfragen und Ausschluss von Versicherungsleistungen führen.

Neben dem ordentlichen Abfassen des Antrages werden Fragen zur Technische Durchführbarkeit, Angaben zur Routenführung, die Routenprüfung, zu den Sperrzeiten in Wien, den notwendigen unabdingbare Angaben zu Bauwerken die überfahren werden und dem Queren von Eisenbahnkreuzungen beantwortet.

Die notwendigen Angaben und erforderlichen Unterlagen zum Antrag werden dargelegt.

Kursdauer: 3,6 Einheiten
Zielgruppe:

Landwirt:innen aller Produktionssparten

Kursbeitrag: Kostenlos
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Wien.

Wer wird gefördert?

Zum förderbaren Personenkreis zählen:

  • Bewirtschafter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • mitarbeitender Familienangehörige/r und
  • zukünftige Hofübernehme:Innen (Bestätigung des Betriebes erforderlich)
  • Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (Nachweis erforderlich)

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS-Nr.) anzugeben, damit das LFI Wien den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Wien, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Tel.: 01/587 95 28 -32

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Fachbereich: Unternehmensführung

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