Auffrischung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen gemäß § 26 ASchG und § 40 AStV
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituationen werden aufgefrischt. Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.
Der betriebliche Ersthelfer (gesetzlich verpflichtend ab 1 Dienstnehmer:in) sollte am Betrieb anwesend sein. Auch regelmäßig am Betriebsstandort beschäftigte Mitarbeiter:innen können diese Ausbildung absolvieren.
Hinweis: sollte die letzte Ersthelferausbildung länger als 4 Jahre zurückliegen ist ein Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden zu besuchen.
Themen sind:
Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.