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Bildung mit Weitblick © Smileus - Fotolia.com
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Elektronische Aufzeichnungssysteme im Vergleich - Betriebliche Aufzeichnungen für den Ackerbau

Informationen über den eigenen Betrieb per Knopfdruck werden immer wichtiger. Mit elektronischen Aufzeichnungssystemen bekommen Sie Sicherheit bei Vor-Ort Kontrollen.

Bei dieser Veranstaltung haben Sie die einmalige Gelegenheit Aufzeichnungssysteme unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen. Vorgestellt werden jeweils der Aufbau und die Funktionsweise vom System, die Kosten und die Anwendung.

Das Führen und berechnen von handschriftlichen Aufzeichnungen wird durch die steigenden gesetzlichen Grundanforderungen sowie die Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich gewählter ÖPUL 2023 Maßnahmen, immer schwieriger. Mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme können viele wichtige betriebliche Daten verwaltet, gestaltet und berechnet werden, wie z.B.:

  • Dokumentation von Bodenbearbeitungs-, Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Verwalten und Gestalten von Fruchtfolgen und Schlägen
  • Erfassen von Erntemengen und Lagerbeständen

Folgende Firmen stellen ihre Aufzeichnungssysteme vor:

  • LBG Software GmbH
  • Farmdok GmbH
  • AgrarCommander GesmbH
  • ÖDüPLAN
Kursdauer: 2,4 Einheiten
Zielgruppe:

Ackerbäuer:innen

Kursbeitrag: 20,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung

Bildungsförderung

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Wien.

Wer wird gefördert?

Zum förderbaren Personenkreis zählen:

  • Bewirtschafter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • mitarbeitender Familienangehörige/r und
  • zukünftige Hofübernehme:Innen (Bestätigung des Betriebes erforderlich)
  • Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (Nachweis erforderlich)

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS-Nr.) anzugeben, damit das LFI Wien den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Wien, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Tel.: 01/587 95 28 -32

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Fachbereich: Pflanzenbau

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