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Bildung mit Weitblick © Smileus - Fotolia.com
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Webinar: Lebensmittel – und Hygienekontrollen des Wiener Marktamtes – was ist zu beachten!

Das Marktamt gibt den Teilnehmenden detaillierte Einblicke wie Kontrollen im Buschenschank und in der Direktvermarktung ablaufen und welche Aspekte bei Überprüfungen besonders beachtet werden. Es wird erörtert, worauf Betriebe im Alltag achten sollten, um eine reibungslose Kontrolle zu gewährleisten und Beanstandungen zu vermeiden. Dabei wird auch auf häufige Fehler eingegangen, die in der Praxis zu Beanstandungen führen.

Eingegangen wird u.a. auf die Basis Hygienevorschriften, auf die Lebensmittelkennzeichnung, wichtigsten Punkte der Gewerbeordnung, wie z.B. Öffnungszeiten der Gastgärten, Einhaltung der Jugendschutzbestimmung.

Die Veranstaltung bietet einen praxisnahen Austausch und ermöglicht den Teilnehmenden, sich direkt mit Experten des Marktamts auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Kursdauer: 1,8 Einheiten
Zielgruppe:

Buschenschenker:innen, Direktvermarkter:innen

Kursbeitrag: 20,00 € Kursgebühr gefördert
46,00 € Kursgebühr ungefördert
Bildungsförderung

Bildungsförderung

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Wien.

Wer wird gefördert?

Zum förderbaren Personenkreis zählen:

  • Bewirtschafter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • mitarbeitender Familienangehörige/r und
  • zukünftige Hofübernehme:Innen (Bestätigung des Betriebes erforderlich)
  • Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (Nachweis erforderlich)

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS-Nr.) anzugeben, damit das LFI Wien den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Wien, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Tel.: 01/587 95 28 -32

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Fachbereich: Unternehmensführung

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