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Genehmigung von Saisonarbeitskräften – Das Verfahren einfach vom AMS erklärt!

Wie können Sie das Ersatzkraftverfahren für drittstaatsangehörige Saisonarbeitskräfte korrekt und rasch abwickeln?

  • Das AMS informiert Sie, wie der Prozess reibungslos gestaltet werden kann, um Sie schnell und effizient die benötigten Arbeitskräfte finden.Zusätzlich wird Ihnen der neue Vermittlungsvorschlag vom AMS vorgestellt, der es Ihnen ermöglicht, bereits vor der eigentlichen Antragstellung wichtige Informationen an das AMS zu übermitteln und so den Prozess erheblich zu beschleunigen.
  • Kurz vorgestellt wird Ihnen auch die „Lehre im Ausbildungsverbund“ - ein mögliches Modell für eine zusätzliche Arbeitskraft am Betrieb? Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) erklärt die Vorteile einer Zusammenarbeit zwischen zwei Betrieben in der Lehrlingsausbildung. Rahmenbedingungen, Ablauf der Lehre und verpflichtende Vereinbarungen werden vorgestellt. Um Betrieben die Aufnahme von Lehrlingen zu erleichtern, und auch Personen in der Lehre einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag zu bieten, gibt es in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung auch die Möglichkeit der Lehre im Ausbildungsverbund.
Kursdauer: 2,4 Einheiten
Zielgruppe:

Gärtner:innen

Kursbeitrag: Kostenlos
Bildungsförderung

Bildungsförderung

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Wien.

Wer wird gefördert?

Zum förderbaren Personenkreis zählen:

  • Bewirtschafter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • mitarbeitender Familienangehörige/r und
  • zukünftige Hofübernehme:Innen (Bestätigung des Betriebes erforderlich)
  • Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (Nachweis erforderlich)

Daher ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS-Nr.) anzugeben, damit das LFI Wien den geförderten Kursbeitrag in Rechnung stellen kann. 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Wien, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Tel.: 01/587 95 28 -32

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Fachbereich: Pflanzenbau

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