Bildungsförderung
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Wien werden mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020" gefördert.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Wien als vom BML anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Wien für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Die Förderung wird also vom LFI Wien abgewickelt und kommt direkt den KursteilnehmerInnen zugute. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Wien als vom BML anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Wien für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen. Die Förderung wird also vom LFI Wien abgewickelt und kommt direkt den KursteilnehmerInnen zugute. Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig.
Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Wer wird gefördert?
- BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- mitarbeitender Familienangehörige/r und
- zukünftige HofübernehmerInnen (Bestätigung des Betriebes erforderlich)
- Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (Nachweis erforderlich)
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Wien, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Tel.: 01/587 95 28 -32